So holst du dir dein Geld vom Finanzamt zurück – auch mit kleinem Einkommen
Der Start ins Berufsleben, in die Ausbildung oder ins Studium bringt viele neue Erfahrungen – und meist auch den ersten Kontakt mit dem Thema Steuererklärung.
Vielleicht denkst du dir: „Ich verdiene doch gar nicht so viel – lohnt sich das überhaupt?“
Die Antwort lautet ganz klar: Ja!
Gerade für Azubis, Studierende und Berufseinsteiger gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen oder sich bereits gezahltes Geld zurückzuholen. Hier erfährst du, welche Ausgaben du absetzen kannst und wie du das Maximum aus deiner Steuererklärung herausholst.
Viele Ausgaben rund um Job, Ausbildung oder Studium kannst du als Werbungskosten angeben – also als Kosten, die direkt mit deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
Dazu zählen unter anderem:
Laptop, Tablet oder PC
Schreibtisch, Bürostuhl, Lernzubehör
Fachliteratur oder Onlinekurse
Arbeitskleidung
Fahrtkosten zur Uni, Berufsschule oder Arbeitsstelle
Für den Weg dorthin gilt die Entfernungspauschale von 0,30 € pro Kilometer (einfache Strecke) – egal ob du Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt.
💡 Tipp: Das Finanzamt berücksichtigt automatisch den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € (Stand 2024). Wenn deine tatsächlichen Ausgaben höher sind, solltest du Belege aufbewahren und einreichen – dann bekommst du mehr zurück.
Wenn du studierst oder dich in einer Zweitausbildung befindest (z. B. Master, zweite Ausbildung oder Umschulung), kannst du deine Kosten als sogenannten Verlustvortrag angeben.
Das bedeutet:
Wenn du während des Studiums noch kein Einkommen hast, merkt sich das Finanzamt deine Ausgaben. Sobald du später verdienst, mindern diese Verluste rückwirkend deine Steuerlast – und du bekommst Geld zurück.
Typische absetzbare Ausgaben sind:
Studiengebühren und Semesterbeiträge
Laptop, Software und Fachbücher
Lernmaterialien
Fahrtkosten zur Uni
Miete bei doppelter Haushaltsführung (z. B. wenn du auswärts studierst)
💡 Hinweis: Auch ein Bachelorstudium kann in bestimmten Fällen als Zweitausbildung gelten – das solltest du individuell prüfen.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst du fast immer steuerlich absetzen.
Bei Angestellten macht das meist der Arbeitgeber automatisch – Azubis oder Studierende mit Nebenjob müssen diese Beiträge jedoch selbst in der Steuererklärung angeben.
Auch folgende Versicherungen zählen zu den Sonderausgaben:
Private Haftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Altersvorsorgeverträge (z. B. Riester oder Rürup)
Gerade bei niedrigen Einkommen kann sich das schnell lohnen, weil du dir so mehr vom ohnehin kleinen Budget sicherst.
Ziehst du für den Job, die Ausbildung oder ein Praktikum in eine andere Stadt, kannst du den Umzug steuerlich geltend machen. Dazu gehören:
Transport- und Umzugskosten
Maklergebühren
Doppelte Miete in der Übergangszeit
Renovierung oder neue Möbel
Auch Praktika sind interessant: Wenn du etwa für ein Pflichtpraktikum umziehst oder regelmäßig Fahrtkosten hast, zählen diese ebenfalls als Werbungskosten.
Viele Einsteiger glauben, dass sich eine Steuererklärung nur lohnt, wenn man viel verdient – das stimmt aber nicht.
Selbst bei geringen Einkünften kannst du zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
Laut Finanzamt liegt die durchschnittliche Steuererstattung bei über 1.000 € pro Jahr.
Und das Beste:
Du kannst deine freiwillige Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.
Wer also 2025 ins Berufsleben startet, kann noch die Jahre ab 2021 prüfen und eventuell Geld nachträglich zurückholen.
Ob Azubi, Student oder Berufseinsteiger – mit ein paar einfachen Schritten kannst du dir schnell mehrere Hundert Euro im Jahr sichern.
Und das Beste: Du musst dafür kein Steuerprofi sein.
Einmal durchrechnen, Belege sammeln – und schon winkt am Ende eine schöne Rückzahlung vom Finanzamt.
Tipp:
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