Viele Paare verbinden mit der Ehe automatisch „mehr Netto“. Vor allem bei der Kombination Steuerklasse 3 und 5 wirkt es so, als ob Verheiratete deutlich weniger Steuern zahlen. Der besser verdienende Partner hat monatlich spürbar mehr Netto, der andere weniger – zusammen bleibt unter dem Jahr oft mehr Geld übrig.
Doch der eigentliche Steuervorteil entsteht nicht monatlich, sondern erst mit der Steuererklärung. Und genau hier kommt das Ehegattensplitting ins Spiel.
Beim Ehegattensplitting zählt immer das gemeinsame Jahreseinkommen. Das Finanzamt rechnet beide Einkommen zusammen, halbiert sie rechnerisch und versteuert diese Hälfte. Anschließend wird das Ergebnis wieder verdoppelt. Dadurch entsteht häufig eine niedrigere Gesamtsteuer.
Ein Beispiel:
Ein Ehepaar verdient gemeinsam 80.000 € im Jahr – eine Person 50.000 €, die andere 30.000 €.
Ohne gemeinsame Veranlagung würde jede Person für sich versteuern. Zusammen läge die Steuer grob bei etwa 18.000 €.
Mit Ehegattensplitting wird das Einkommen rechnerisch halbiert:
80.000 € → 40.000 € pro Person.
Diese 40.000 € werden versteuert und anschließend verdoppelt.
Die gemeinsame Steuer sinkt in diesem Beispiel auf rund 15.000 €.
Der Vorteil: etwa 3.000 € pro Jahr.
Je größer der Einkommensunterschied zwischen beiden Partnern ist, desto stärker wirkt das Splitting. Bei sehr ungleichen Einkommen kann der Vorteil sogar mehrere Tausend Euro zusätzlich betragen.
Viele werfen hier zwei Dinge durcheinander.
Das Ehegattensplitting bestimmt, wie viel Steuer ein Ehepaar insgesamt im Jahr zahlt.
Die Steuerklasse bestimmt nur, wie viel davon unter dem Jahr bereits einbehalten wird.
Der Steuervorteil entsteht also allein durch die gemeinsame Veranlagung – nicht durch Steuerklasse 3/5. Diese sorgt lediglich dafür, dass monatlich weniger oder mehr Lohnsteuer abgezogen wird. Am Jahresende rechnet das Finanzamt alles korrekt zusammen. Wurde zu wenig gezahlt, kommt es zur Nachzahlung. Wurde zu viel gezahlt, gibt es Geld zurück.
Trotzdem kann die Kombination 3/5 in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Der Hauptgrund ist Liquidität im Alltag. Wer monatlich mehr Netto zur Verfügung hat, kann laufende Kosten leichter stemmen.
Typische Beispiele:
Elterngeld:
Das Elterngeld orientiert sich am durchschnittlichen Netto vor der Geburt. Ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse kann hier das spätere Elterngeld erhöhen. Wichtig ist der frühzeitige Wechsel – kurzfristig vor der Geburt bringt das meist nichts mehr.
Finanzierung oder Kredit:
Banken schauen häufig auf das Haushaltsnetto. Mit Steuerklasse 3 kann das monatliche Einkommen höher wirken, was bei der Kreditprüfung helfen kann.
Wichtig bleibt: Steuerklasse 3/5 spart keine Steuern, sie verschiebt sie nur. Wer das weiß und bewusst nutzt, kann davon profitieren. Wer sie einfach wählt, weil „man das so macht“, erlebt oft eine Nachzahlung.
Viele Paare entscheiden sich heute für Steuerklasse 4/4 oder das Faktorverfahren. Hier werden die Steuern unter dem Jahr realistischer verteilt. Das sorgt für weniger Überraschungen bei der Steuererklärung und mehr Planungssicherheit.
Welche Kombination passt, hängt vor allem von euren Einkommen und eurer Lebenssituation ab.
Ein steuerlicher Vorteil der Ehe wird oft übersehen: die hohen Freibeträge bei Vermögensübertragungen. Zwischen Ehepartnern gilt ein Freibetrag von 500.000 € – sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbschaften. Dieser kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
Gerade bei Immobilien oder größeren Vermögen ist das ein enormer Vorteil und hat nichts mit der Steuerklasse zu tun.
Der wichtigste steuerliche Vorteil für Ehepaare ist das Ehegattensplitting. Es entscheidet darüber, wie hoch die Steuerlast im Jahr wirklich ist. Die Steuerklasse regelt nur, wann diese Steuer gezahlt wird.
Steuerklasse 3/5 kann sinnvoll sein, wenn bewusst mehr Netto im Monat benötigt wird – etwa bei Elternzeit oder Finanzierung. Wer dagegen Nachzahlungen vermeiden möchte und Wert auf Planungssicherheit legt, fährt mit 4/4 oft entspannter.
Am Ende gilt: Der echte Steuervorteil entsteht durch die gemeinsame Veranlagung als Ehepaar – nicht durch die Wahl der Steuerklasse.
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