Wenn der Steuerbescheid endlich im Briefkasten landet, ist die Spannung groß: Entspricht die Erstattung der Summe, die Deine Steuersoftware errechnet hat – oder musst Du sogar nachzahlen? Genau jetzt ist der richtige Moment, den Bescheid gründlich zu prüfen. In diesem Beitrag erfährst Du Schritt für Schritt, worauf Du achten solltest, wie Du Fehler im Steuerbescheid erkennst und was zu tun ist, wenn das Finanzamt sich verrechnet hat.
Zuerst lohnt sich ein kurzer Check der wichtigsten Angaben:
Name, Anschrift, Steuernummer
Bankverbindung (gerade bei Erstattungen entscheidend!)
Auf der ersten Seite findest Du das Ergebnis:
„Mithin zu viel entrichtet“ – Du bekommst Geld zurück.
„Mithin zu wenig entrichtet“ – Du musst nachzahlen.
Vergleiche den Betrag direkt mit der Summe, die Deine Steuersoftware berechnet hat. Stimmen die Werte nicht überein, lohnt sich ein genauer Blick auf die Details.
Nimm Dir Deinen Steuerbescheid und Deine Steuererklärung bzw. das Berechnungsprotokoll aus der Software zur Hand. Vergleiche Punkt für Punkt:
Wichtige Prüffelder:
Werbungskosten: Entfernungspauschale, Arbeitsmittel (Laptop, Bürostuhl), Fortbildungen, Reisekosten
Sonderausgaben: Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, Spenden, Kinderbetreuungskosten
Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: Diese werden besonders häufig gekürzt oder gar nicht anerkannt
Fehlen bestimmte Beträge oder wurden sie zu niedrig angesetzt, notiere Dir die Abweichungen.
Am Ende des Steuerbescheids findest Du die Erläuterungen. Das sind die Begründungen des Finanzamts, warum bestimmte Angaben geändert oder nicht anerkannt wurden.
Auch wenn die Formulierungen oft juristisch und trocken wirken, lohnt sich das Lesen: Hier erfährst Du genau, ob z. B. Belege fehlen oder das Finanzamt eine andere Auffassung zu bestimmten Kosten hat. Diese Erläuterungen bilden später die Grundlage für einen Einspruch.
Wenn Du feststellst, dass der Steuerbescheid fehlerhaft ist, kannst Du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Die Frist beginnt vier Tage nach dem Datum des Bescheids. Beispiel: Ist der Bescheid auf den 10. Juli datiert, läuft die Einspruchsfrist ab dem 14. Juli.
Ein Einspruch kann formlos erfolgen – per Brief oder direkt über Elster. Wichtig sind:
Steuernummer und Aktenzeichen
Fristgerechte Einreichung
Begründung (kann nachgereicht werden)
Bei kleineren Fehlern – etwa einer vergessenen Werbungskostenquittung oder einer falsch übernommenen Pauschale – reicht oft ein Antrag auf schlichte Änderung.
Der Vorteil: Das Finanzamt prüft nur diesen einen Punkt, nicht die gesamte Steuererklärung. So minimierst Du das Risiko, dass andere Posten neu bewertet oder gestrichen werden.
Wenn Du Einspruch einlegst, prüft das Finanzamt die gesamte Steuererklärung erneut. Dabei kann es auch zu einer sogenannten Verböserung kommen – also einer Änderung zu Deinen Ungunsten.
Bevor das geschieht, wirst Du jedoch informiert und kannst den Einspruch zurückziehen. Überlege also gut, ob sich ein Einspruch lohnt und ob Du stichhaltige Gründe hast.
Gute Nachrichten: Macht das Finanzamt einen Fehler, musst Du ihn nicht melden, solange Deine Angaben korrekt waren.
Mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs bestätigen: Es besteht keine Pflicht, das Finanzamt auf eigene Rechenfehler hinzuweisen.
Beispiel: Wurde ein Verlustvortrag zu hoch angesetzt, darfst Du ihn trotzdem nutzen – vorausgesetzt, Deine Angaben waren vollständig und richtig.
Ein Großteil der Steuerbescheide wird heute automatisiert erstellt. Arbeitgeber, Banken und Versicherungen übermitteln Daten elektronisch.
Schon ein kleiner Übertragungsfehler kann dazu führen, dass falsche Zahlen im Bescheid stehen. Deshalb gilt: Prüfe jeden Betrag sorgfältig, auch wenn es etwas Zeit kostet – es kann sich finanziell lohnen.
Rund um die Steuerbescheide sind regelmäßig Betrüger aktiv. Sie verschicken Mails, angeblich vom Finanzamt oder Elster, mit dem Hinweis auf Rückerstattungen.
Merke:
Das Finanzamt verschickt keine E-Mails mit Bescheiden
Es fordert nie Bankdaten per Mail an
Offizielle Dokumente findest Du ausschließlich im Elster-Portal
Wenn Du so eine Mail erhältst: Sofort löschen und ignorieren.
Ein genauer Blick auf den Steuerbescheid lohnt sich fast immer.
Vergleiche Deine Berechnungen mit dem Bescheid, lies die Erläuterungen und prüfe besonders Werbungskosten, Sonderausgaben und Handwerkerleistungen.
Entdeckst Du Abweichungen, reagiere innerhalb der Frist – mit einem Einspruch oder Antrag auf schlichte Änderung.
Und: Bewahre alle Belege und Nachweise gut auf. Das Finanzamt darf sie auch Jahre später noch sehen wollen.
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