Steuerbescheid: Erfahre, welche Änderungen jetzt wichtig sind, was sich für Steuerzahler ändert und worauf du bei deinem Steuerbescheid achten solltest.

Digitaler Steuerbescheid ab 2027: Das ändert sich

Der Steuerbescheid vom Finanzamt landet bisher für viele ganz klassisch im Briefkasten. Doch genau das soll sich ab 2027 ändern.

Für bestimmte Steuerbescheide, die auf einer elektronisch übermittelten Steuererklärung beruhen, wird die digitale Bekanntgabe zum Regelfall. Der Bescheid wird dann elektronisch zum Abruf bereitgestellt – insbesondere über das ELSTER-System. Grundlage dafür ist die Regelung in § 122a der Abgabenordnung (AO).

Der Fachbegriff dafür lautet digitaler Verwaltungsakt, kurz DiVA.

Das klingt zunächst kompliziert, bedeutet aber im Grunde nur: Statt auf einen Brief vom Finanzamt zu warten, bekommst du deinen Steuerbescheid digital bereitgestellt.

Und genau hier gibt es eine wichtige Änderung, die du kennen solltest.

Steuerbescheid 2027: Warum kommt er künftig digital?

Die Finanzverwaltung baut die elektronische Kommunikation Schritt für Schritt aus. Ziel ist, Steuererklärungen und Steuerbescheide stärker digital abzuwickeln.

Die gesetzliche Grundlage für die neue Form der Bekanntgabe wurde angepasst. Für Steuerbescheide, die auf einer elektronisch übermittelten Steuererklärung beruhen, soll die Finanzverwaltung die Bescheide grundsätzlich durch Bereitstellung zum Datenabruf bekannt geben. Das betrifft insbesondere Fälle, in denen die Steuererklärung elektronisch über ein Nutzerkonto der Finanzverwaltung übermittelt wurde.

Wichtig ist dabei das Datum:

Die neue Regelung für diese elektronisch übermittelten Steuererklärungen gilt für Verwaltungsakte, die nach dem 31. Dezember 2026 bekannt gegeben werden. Damit wird der digitale Steuerbescheid ab 2027 für die entsprechenden Fälle zum Regelfall.

Für Steuerzahler bedeutet das: Wer seine Steuererklärung elektronisch abgibt, sollte sich darauf einstellen, seinen Steuerbescheid künftig regelmäßig digital abzurufen.

Bekomme ich weiterhin einen Steuerbescheid auf Papier?

Ja. Auch wenn der digitale Steuerbescheid zum Regelfall wird, bedeutet das nicht, dass Papier vollständig verschwindet.

Nach § 122a Abs. 2 AO kann der Steuerpflichtige eine einmalige oder dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen. Dieser Antrag wirkt für die Zukunft und wird wirksam, sobald er beim Finanzamt eingegangen ist.

Wer also lieber einen Steuerbescheid auf Papier bekommt, kann weiterhin eine postalische Zustellung beantragen.

Das kann beispielsweise für Menschen sinnvoll sein, die ihre Steuerunterlagen lieber in Papierform ablegen oder mit dem digitalen Abruf nicht so vertraut sind.

Wichtig ist nur: Wer weiterhin einen Papierbescheid möchte, sollte sich aktiv darum kümmern und den Antrag beim Finanzamt stellen.

Die wichtigste Änderung: Wann gilt der digitale Steuerbescheid als zugestellt?

Jetzt kommt der Punkt, den du wirklich kennen solltest.

Ein digital bereitgestellter Verwaltungsakt gilt nach § 122a Abs. 4 AO grundsätzlich am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekannt gegeben. Entscheidend ist also nicht, wann du den Bescheid tatsächlich öffnest und liest.

Ein einfaches Beispiel:

Montag: Das Finanzamt stellt deinen Steuerbescheid digital zum Abruf bereit.

Donnerstag: Der Bescheid gilt grundsätzlich als bekannt gegeben.

Ab diesem Zeitpunkt können gesetzliche Fristen laufen.

Das bedeutet: Du solltest dich nicht darauf verlassen, dass du irgendwann später einmal in dein ELSTER-Postfach schaust. Der Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme ist für die gesetzliche Bekanntgabefiktion grundsätzlich nicht entscheidend. Auch das Bundesfinanzministerium stellt ausdrücklich klar, dass es nicht auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Inhalts ankommt.

Einspruch gegen den Steuerbescheid: Diese Frist musst du kennen

Warum ist das so wichtig?

Weil du einen Steuerbescheid nicht einfach unbegrenzt anfechten kannst. Wenn du mit der Entscheidung des Finanzamts nicht einverstanden bist, kannst du grundsätzlich Einspruch einlegen. Dafür gilt regelmäßig eine Frist von einem Monat.

Deshalb solltest du deinen Steuerbescheid nach der Bereitstellung möglichst schnell prüfen.

Denn es kann durchaus vorkommen, dass das Finanzamt bestimmte Kosten nicht anerkennt, Angaben anders berücksichtigt oder von deiner Steuererklärung abweicht.

Je früher du den Bescheid kontrollierst, desto mehr Zeit bleibt dir, auf mögliche Fehler zu reagieren.

Die wichtigste Regel lautet deshalb:

Steuerbescheid digital erhalten? Nicht einfach liegen lassen, sondern zeitnah öffnen und prüfen.

Gerade bei der Umstellung auf die digitale Bekanntgabe ist das eine gute Gewohnheit.

ELSTER-Benachrichtigung: So verpasst du keinen Steuerbescheid

Zum Glück musst du nicht ständig dein ELSTER-Postfach öffnen und nachsehen, ob etwas Neues angekommen ist.

Wenn ein Verwaltungsakt digital zum Abruf bereitgestellt wird, soll die abrufberechtigte Person darüber elektronisch informiert werden. Die Benachrichtigung weist auf die Möglichkeit des Abrufs und die damit verbundenen Rechtswirkungen hin.

Eine solche E-Mail enthält allerdings nicht einfach den kompletten Steuerbescheid mit allen persönlichen Daten. Sie dient vor allem als Hinweis: Es gibt etwas Neues in deinem digitalen Postfach.

Deshalb ist es sinnvoll, die Benachrichtigungen zu aktivieren und die hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell zu halten.

Aber Achtung: Die E-Mail selbst ist nicht der entscheidende Startpunkt der Bekanntgabefiktion. Maßgeblich ist grundsätzlich die Bereitstellung zum Abruf. Die Finanzverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Benachrichtigung lediglich eine Hinweisfunktion hat.

Digitaler Steuerbescheid: Diese Vorteile gibt es

Die Umstellung bringt nicht nur neue Regeln mit sich. Der digitale Steuerbescheid kann im Alltag auch einige Vorteile haben.

Schnell und direkt

Der Steuerbescheid muss nicht erst gedruckt und mit der Post verschickt werden. Er steht digital zum Abruf bereit.

Einfach archivieren

Wer seine Steuerunterlagen ohnehin digital speichert, kann den Bescheid direkt elektronisch ablegen.

Jederzeit wiederfinden

Ein digital gespeicherter Steuerbescheid lässt sich leichter wiederfinden, wenn du ihn später beispielsweise für eine Bank, einen Antrag oder andere Unterlagen benötigst.

Weniger Papier

Wer seine Steuerangelegenheiten ohnehin digital erledigt, kann dadurch einen weiteren Teil seiner Unterlagen papierlos verwalten.

Der digitale Steuerbescheid ist also nicht grundsätzlich etwas Negatives. Wichtig ist vielmehr, dass du die neuen Fristen und den digitalen Abruf im Blick behältst.

Wer ist vom digitalen Steuerbescheid betroffen?

Hier ist eine wichtige Unterscheidung nötig.

Die neue Regelung des § 122a AO betrifft insbesondere Steuerbescheide, die auf einer elektronisch übermittelten Steuererklärung beruhen. Die Finanzverwaltung soll in diesen Fällen grundsätzlich von der Möglichkeit der Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf Gebrauch machen.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jeder Mensch mit einem ELSTER-Konto künftig ausschließlich digitale Steuerbescheide erhält.

Entscheidend ist vielmehr, wie die zugrunde liegende Steuererklärung übermittelt wurde und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die digitale Bekanntgabe erfüllt sind.

Wer seine Steuererklärung weiterhin auf Papier abgibt, sollte deshalb nicht allein wegen eines vorhandenen ELSTER-Kontos davon ausgehen, dass der Steuerbescheid automatisch digital bereitgestellt wird.

Was bedeutet die Umstellung für dich konkret?

Für die meisten Steuerzahler lässt sich die neue Situation relativ einfach zusammenfassen:

Wenn du deine Steuererklärung elektronisch abgibst:

  • Prüfe, ob dein ELSTER-Zugang funktioniert.
  • Halte deine hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell.
  • Aktiviere die Benachrichtigungen.
  • Kontrolliere dein ELSTER-Postfach regelmäßig.
  • Prüfe jeden neuen Steuerbescheid zeitnah.
  • Beachte die Bekanntgabefristen.
  • Wenn du weiterhin Papier möchtest, beantrage die postalische Bekanntgabe beim Finanzamt.

So vermeidest du, dass ein wichtiger Steuerbescheid einfach übersehen wird.

Fazit: Steuerbescheid ab 2027 im Blick behalten

Ab 2027 wird der digitale Steuerbescheid für bestimmte elektronisch übermittelte Steuererklärungen zum Regelfall. Der Bescheid wird dann elektronisch zum Abruf bereitgestellt, statt automatisch als Brief verschickt zu werden.

Besonders wichtig ist dabei die Vier-Tage-Regel: Ein bereitgestellter Verwaltungsakt gilt grundsätzlich am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben.

Wer weiterhin einen Papierbescheid möchte, kann eine einmalige oder dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen.

Die wichtigste Gewohnheit für die Zukunft lautet deshalb ganz einfach:

ELSTER-Postfach regelmäßig prüfen, Benachrichtigungen beachten und jeden Steuerbescheid zeitnah kontrollieren.

Denn egal, ob der Steuerbescheid im Briefkasten oder digital landet: Die Fristen bleiben wichtig.

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