Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt derzeit für Aufsehen – und das aus gutem Grund. Es betrifft ein Thema, das seit Jahrzehnten für Diskussionen sorgt: die Schätzung von Einnahmen durch das Finanzamt, wenn in der Buchführung Unklarheiten bestehen. Was bisher eine Routinepraxis war, wird nun grundlegend infrage gestellt – mit weitreichenden Folgen für Selbstständige, kleine Betriebe und jeden, der schon einmal eine Schätzungsmitteilung vom Finanzamt erhalten hat.
Bislang griffen Finanzämter in solchen Fällen häufig zu sogenannten Richtsätzen. Dabei handelt es sich um Durchschnittswerte, die für verschiedene Branchen festgelegt sind – also etwa, wie viel Gewinn ein typischer Friseur, Bäcker oder Cafébetreiber im Jahr erwirtschaftet.
Weicht ein Unternehmen davon ab, wurde schnell vermutet, dass etwas mit der Buchführung nicht stimmt. Diese Vorgehensweise hatte allerdings einen Haken: Die Richtsätze sind pauschal, oft veraltet und in vielen Fällen statistisch kaum belastbar. Trotzdem dienten sie jahrzehntelang als Grundlage, um zusätzliche Steuern festzusetzen.
Mit dem Urteil (Az. X R 19/21) hat der Bundesfinanzhof dieser Praxis nun eine deutliche Absage erteilt. Die Richter entschieden, dass Finanzämter keine pauschalen Branchenwerte mehr automatisch anwenden dürfen. Stattdessen müssen sie den konkreten Betrieb individuell prüfen – also nachvollziehbar berechnen, wie sich Umsätze tatsächlich ergeben haben.
Der Fall, der dieses Urteil auslöste, stammt aus Hamburg: Ein Diskothekenbetreiber hatte gegen eine Schätzung geklagt, weil das Finanzamt seine Einnahmen mit den Richtsätzen für Gaststätten verglichen hatte. Der BFH stellte klar: Eine Diskothek ist keine Gaststätte – andere Abläufe, andere Umsätze, anderes Publikum. Die pauschalen Vergleichswerte passten schlicht nicht.
Künftig gilt: Vorrang hat der sogenannte innere Betriebsvergleich. Das bedeutet, das Finanzamt muss seine Schätzung auf konkrete betriebliche Daten stützen – etwa auf Einkaufspreise, Rezepturen, Personalverzehr, Öffnungszeiten oder Standortbedingungen.
Einfach zu sagen „das machen alle so“ reicht nicht mehr. Jede Schätzung muss nachvollziehbar, individuell und sachlich begründet sein. Für viele Unternehmer ist das ein großer Schritt zu mehr Fairness.
Der Bundesfinanzhof ging sogar noch weiter: Die gesamte Richtsatzsammlung sei statistisch fragwürdig. Viele Betriebe würden gar nicht berücksichtigt, Verlustbetriebe seien ausgeschlossen und die zugrunde liegenden Daten längst nicht mehr repräsentativ. Kurz gesagt: Die bisherige Basis, auf die sich viele Schätzungen stützten, wackelt gewaltig.
Für die Finanzämter heißt das: mehr Aufwand und genauere Begründungspflichten.
Für Unternehmer und Selbstständige hingegen: bessere Verteidigungsmöglichkeiten.
Wer künftig mit einer Schätzung konfrontiert wird, kann nun verlangen, dass die Berechnung nachvollziehbar und individuell erfolgt. Trotzdem bleibt klar: Eine ordnungsgemäße Buchführung und Kassenführung ist weiterhin Pflicht – wer hier schludert, riskiert auch künftig Ärger.
Das Urteil betrifft übrigens nicht nur die Gastronomie, sondern alle Branchen mit Bargeldumsätzen – von Friseuren über Bäckereien bis hin zu Taxiunternehmen und Einzelhändlern. Und auch andere Selbstständige profitieren, weil das Finanzamt nun viel transparenter darlegen muss, wie es zu seinen Zahlen kommt.
Dieses Urteil markiert eine Zeitenwende im Steuerrecht. Endlich müssen Schätzungen nachvollziehbar, individuell und gerecht erfolgen. Für viele Steuerzahler bedeutet das: mehr Rechtssicherheit, weniger Willkür und ein Stück mehr Fairness im Umgang mit dem Finanzamt.
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