Rentenänderung 2026: Kein Vertrauensschutz mehr für Schwerbehinderte – alle Folgen im Überblick

Rente 2026: Das ändert sich für Schwerbehinderte – Wegfall des Vertrauensschutzes

Ab dem 1. Januar 2026 steht eine bedeutende Änderung in der deutschen Rentengeschichte bevor: Der sogenannte Vertrauensschutz für schwerbehinderte Menschen entfällt – und das betrifft alle, die ab dem Jahrgang 1964 geboren wurden.

Bisher konnten viele Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung bereits vor dem 62. Lebensjahr in Rente gehen, teilweise sogar ohne Abschläge. Diese Sonderregelung sorgte über Jahre dafür, dass Betroffene früher und finanziell abgesichert in den Ruhestand starten konnten. Doch das ist bald vorbei.

Wegfall des Vertrauensschutzes: Was sich konkret ändert

Ab 2026 greift die neue gesetzliche Regelung nach § 37 SGB VI. Für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt dann:

  • Abschlagsfreie Rente erst mit 65 Jahren.

  • Früherer Renteneintritt ist nur noch ab 62 Jahren möglich – allerdings mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 10,8 %.

  • Ein Rentenbeginn vor 62 ist nicht mehr erlaubt.

Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat, den man vor dem regulären Rentenalter in Rente geht – und dieser Abzug gilt ein Leben lang.

Beispiel: So stark wirken sich die Abschläge aus

Ein Beispiel zeigt, wie deutlich sich die Änderung finanziell bemerkbar machen kann:

Wer eine monatliche Rente von 1.750 € erhält und drei Jahre früher in den Ruhestand geht, muss künftig 10,8 % Abschlag hinnehmen – das sind rund 189 € weniger im Monat.

Statt 1.750 € bleiben also nur etwa 1.560 € – dauerhaft. Auf 20 Jahre gerechnet bedeutet das über 45.000 € weniger Rente.

Kein Wunder also, dass Sozialverbände und Rentenexperten vor massiven Einschnitten warnen. Besonders Menschen, die gesundheitlich ohnehin eingeschränkt sind, könnten künftig gezwungen sein, mit erheblich geringeren Renten auszukommen. Viele befürchten eine Zunahme von Altersarmut, da nicht alle bis 65 arbeiten können.

Hintergrund: Warum die Regel geändert wird

Die Anpassung ist Teil des Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetzes. Dieses Gesetz hebt schrittweise alle Altersgrenzen bis 2029 an – mit dem Ziel, die Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren.

Für die Versicherten bedeutet das allerdings, dass sie künftig länger arbeiten oder geringere Renten in Kauf nehmen müssen. Der Staat will so sicherstellen, dass das Rentensystem auch angesichts des demografischen Wandels tragfähig bleibt.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer 1964 oder später geboren ist und eine Schwerbehinderung hat, sollte sich rechtzeitig vorbereiten. Es gibt einige Möglichkeiten, um die finanziellen Folgen abzumildern:

1. Frühzeitig beraten lassen

Die Deutsche Rentenversicherung oder ein unabhängiger Rentenberater können individuell berechnen, wann sich der Rentenbeginn am meisten lohnt – und welche Gestaltungsspielräume bestehen.

2. Freiwillige Beiträge prüfen

Ab dem 50. Lebensjahr können freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung helfen, spätere Abschläge auszugleichen. Diese Beiträge sind steuerlich absetzbar und erhöhen die spätere Rente dauerhaft.

3. Flexi- oder Teilrente nutzen

Mit der Flexi-Rente lässt sich bereits ein Teil der Rente beziehen, während man gleichzeitig weiterarbeitet – auch in einem Minijob. Das mindert die Abschläge und sorgt dafür, dass weiter Rentenpunkte gesammelt werden.

Fazit: Jetzt handeln, um Verluste zu vermeiden

Ab 2026 gelten neue Spielregeln: Für schwerbehinderte Menschen entfällt der Vertrauensschutz beim früheren Renteneintritt. Abschlagsfrei erst mit 65, früher höchstens ab 62 – dafür aber mit dauerhaften Kürzungen.

Wer betroffen ist, sollte jetzt handeln: sich beraten lassen, Beiträge prüfen und die eigenen Rentenoptionen aktiv gestalten. Denn wer frühzeitig plant, kann seine Rente gezielt steuern und so langfristig deutliche Einbußen vermeiden.

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