Zum 01.07.2026 ist die jährliche Rentenanpassung vorgesehen. Laut aktuellem Rentenversicherungsbericht wird derzeit eine Erhöhung von 3,73 Prozent prognostiziert. Dieser Wert ist jedoch noch nicht endgültig.
Die verbindliche Entscheidung fällt erst im März 2026, wenn die finalen Lohn- und Beitragsdaten vorliegen. In den vergangenen Jahren wurden die ursprünglichen Schätzungen häufig noch nach oben korrigiert. Da die Löhne zuletzt deutlich gestiegen sind, besteht auch für 2026 Potenzial für eine höhere Anpassung.
Zum 01.01.2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag von 12.084 Euro auf 12.348 Euro. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 24.696 Euro.
Das bedeutet: Ein größerer Teil der Rente bleibt steuerfrei. Entscheidend ist allerdings immer das gesamte zu versteuernde Einkommen – also Rente plus Nebenverdienste, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen.
Erst wenn der Betrag nach Abzug aller Freibeträge den Grundfreibetrag überschreitet, fällt Einkommensteuer an – und meist auch die Pflicht zur Steuererklärung.
Wichtig: Das Finanzamt informiert nicht automatisch. Wer Grenzwerte übersieht, riskiert Nachzahlungen für mehrere Jahre.
Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze wird 2026 fortgesetzt. Betroffen sind vor allem die Jahrgänge 1961 und 1962:
Geboren Juni–Dezember 1961: Regelaltersgrenze 66 Jahre + 6 Monate
Geboren Januar–April 1962: 66 Jahre + 8 Monate
Ab Jahrgang 1964 gilt dann für alle die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann weiterhin früher und abschlagsfrei in Rente gehen – allerdings ebenfalls mit steigenden Altersgrenzen. Ein Blick in den Versicherungsverlauf ist hier besonders wichtig.
Ab 2026 gelten neue Schwellenwerte:
Voller Zuschlag bis
1.491 Euro (Alleinstehende)
2.326 Euro (Ehepaare)
60 % Anrechnung in der nächsten Stufe
100 % Anrechnung oberhalb der Obergrenzen
Maßgeblich ist immer das zu versteuernde Einkommen, nicht die Bruttorente.
Volle EM-Rente: bis 20.763,75 Euro jährlich
Teilweise EM-Rente: bis 41.527,50 Euro jährlich
Damit lohnt sich ein Nebenverdienst deutlich stärker als bisher.
Die Minijob-Grenze steigt 2026 von 556 auf 603 Euro monatlich. Gleichzeitig erhöht sich der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde.
Das bedeutet: mehr Geld pro Stunde – aber auch weniger erlaubte Arbeitsstunden, bevor die Grenze überschritten wird. Rentner im Minijob sollten ihre Arbeitszeit deshalb genau im Blick behalten.
Geplant ist eine neue Aktivrente, mit der Altersrentner bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Sozialabgaben fallen weiterhin an – zur Hälfte durch den Arbeitgeber.
Die Regelung gilt nur für nichtselbstständige Arbeit. Selbstständige und Freiberufler sind ausgeschlossen. Das Gesetz soll – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates – 2026 starten.
Auch ehrenamtlich engagierte Rentner profitieren:
Ehrenamtspauschale: 960 Euro (statt 840 Euro)
Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro (statt 3.000 Euro)
Damit bleibt mehr Engagement steuerfrei – ein wichtiger Anreiz für Vereine und soziale Einrichtungen.
Ab 01.01.2026 werden Einkommensteuerbescheide standardmäßig elektronisch über ELSTER zugestellt, sofern die Steuererklärung online abgegeben wurde.
Keine Einwilligung mehr nötig
Einspruchsfrist beginnt mit Bereitstellung im Postfach
Papierbescheid nur bei aktivem Widerspruch
Risiko: Wer sein ELSTER-Postfach selten prüft, kann Fristen verpassen.
2026 bringt für Rentner spürbare Veränderungen bei Rente, Steuern und Hinzuverdienst. Wer die neuen Regeln kennt und rechtzeitig prüft, kann mehr Netto behalten und böse Überraschungen vermeiden.
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