Im November 2025 treten mehrere neue Regelungen in Kraft, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wichtig sind. Ob Kredite, Steuern, Rente oder Versicherung – hier erfährst du, was sich ändert und wie du davon profitierst.
Ab dem 20. November 2025 gelten neue EU-Vorgaben für Verbraucherkredite. Ziel ist mehr Transparenz und Schutz, besonders für Menschen mit geringem Einkommen.
Bisher wurden viele kleinere Kredite kaum geprüft – das ändert sich jetzt. Auch Minikredite und „Buy now, pay later“-Angebote unter 200 Euro müssen künftig eine Kreditwürdigkeitsprüfung beinhalten.
Neu ist außerdem:
Faire Information: Anbieter müssen klar aufzeigen, welche Kosten und Zinsen anfallen.
Mehr Sicherheit beim Dispo: Banken dürfen diesen nicht mehr ohne Vorwarnung kündigen. Es gilt eine zweimonatige Frist und eine bessere Aufklärung über Zinsen und Rechte.
Fazit: Weniger Risiko, mehr Klarheit – und ein großer Schritt hin zu faireren Kreditbedingungen.
Bis zum 30. November 2025 kannst du dir mehr Netto auszahlen lassen, ohne eine Gehaltserhöhung zu verhandeln. Der Trick: der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.
Damit kannst du bestimmte Ausgaben – etwa Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen – direkt im laufenden Jahr steuerlich berücksichtigen lassen. Der Steuervorteil wird dann sofort über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt.
Wann es sich lohnt:
Ab 600 € bei Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen
Ab 1.830 € bei Werbungskosten
Tipp: Der Antrag kann online gestellt werden – schnell erledigt und mit spürbarem Effekt auf die Dezemberabrechnung.
Seit Juli 2024 gibt es für viele Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner einen Zuschlag. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag neu berechnet und direkt in die monatliche Rente integriert.
Was das bedeutet:
Gerechtere Berechnung: Der Zuschlag richtet sich künftig nach den Entgeltpunkten, nicht mehr nach dem Rentenzahlbetrag.
Eine Auszahlung statt zwei: Zuschlag und Rente kommen künftig gemeinsam.
Nachzahlungen möglich: Wer Anspruch auf mehr hat, bekommt bis zu 17 Monate rückwirkend Geld.
Keine Rückzahlung bei Minderbetrag.
Automatische Anpassung: Der Zuschlag steigt künftig mit jeder Rentenerhöhung mit.
Einziger Wermutstropfen: Der Zuschlag wird künftig bei Witwen- und Witwerrenten angerechnet.
Mit dem Registermodernisierungsgesetz startet ab November 2025 eine neue Ära der Verwaltungsdigitalisierung. Ziel ist das Prinzip „Once Only“: Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Daten nur einmal angeben müssen – Behörden tauschen sie dann digital untereinander aus.
Das bedeutet: weniger Formulare, weniger Behördengänge, weniger Aufwand.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.), die ab dem 3. November 2025 auch in Ausweisregistern hinterlegt wird – zum Beispiel beim Personalausweis oder Reisepass.
Für viele Autofahrer ist der 30. November 2025 ein wichtiger Stichtag: Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss bis dahin kündigen.
Verpasst du diesen Termin, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Ausnahme: Wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht – auch nach dem Stichtag.
Ob fairere Kreditbedingungen, mehr Netto im Portemonnaie oder einfachere Behördengänge – der November 2025 bringt viele Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Bleib informiert, nutze Fristen und hole dir das Beste aus den neuen Regelungen heraus!
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