Das Finanzamt erhält durch die neue Meldepflicht zusätzliche Daten. Erfahre, welche Informationen künftig gemeldet werden und was sich dadurch ändert.

Die Grundlage: Warum bekommt das Finanzamt plötzlich neue Daten?

Fangen wir ganz vorne an, denn bei dem Thema kann man schnell den Überblick verlieren. Die Grundlage für die neue Meldepflicht ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz PStTG. Dahinter steckt eine EU-Regelung, die unter dem Namen DAC7 bekannt ist.

Das klingt zunächst ziemlich kompliziert. Im Grunde geht es aber um etwas, das viele Menschen kennen: Verkaufen oder Vermieten über das Internet.

Wer zum Beispiel bei Kleinanzeigen, Vinted, eBay oder Etsy Sachen verkauft oder über Airbnb eine Unterkunft vermietet, kann von dieser Regelung betroffen sein.

Das Gesetz gilt bereits seit 2023. Für viele Menschen wird es allerdings erst jetzt richtig sichtbar. Der Grund: Die Plattformen übermitteln bestimmte Daten an die Finanzbehörden, und die Finanzämter können diese Angaben mit den Steuerdaten der jeweiligen Person abgleichen.

Genau deshalb bekommen derzeit manche Nutzer Post vom Finanzamt.

Welche Daten werden überhaupt gemeldet?

Online-Plattformen müssen bestimmte Informationen über ihre Verkäufer und Vermieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden.

Dazu können beispielsweise Angaben zur Person, zu den Verkäufen und zu den erzielten Einnahmen gehören. Auf manchen Plattformen wird deshalb auch die Steuer-Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID, abgefragt.

Damit können die Finanzbehörden die gemeldeten Daten einer bestimmten Person zuordnen.

Das bedeutet aber noch lange nicht, dass diese Person automatisch Steuern zahlen muss.

Wichtig: Nicht jeder Verkäufer wird gemeldet

Hier gibt es eine wichtige Grenze, die viele Menschen zunächst beruhigen dürfte.

Nicht jeder, der einmal etwas bei Vinted oder Kleinanzeigen verkauft, landet automatisch auf einer Meldeliste.

Eine Meldung ist grundsätzlich vorgesehen, wenn ein Anbieter auf einer Plattform innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 30 Verkäufe tätigt oder dabei mehr als 2.000 Euro Vergütung erhält.

Dabei reicht es aus, wenn eine der beiden Grenzen überschritten wird.

Ein einfaches Beispiel:

Du verkaufst im Laufe des Jahres 35 gebrauchte Kleidungsstücke über Vinted. Dann kann die Meldepflicht greifen, auch wenn du insgesamt weniger als 2.000 Euro eingenommen hast.

Umgekehrt kann die Grenze auch durch den Betrag erreicht werden. Verkaufst du beispielsweise nur einige wenige Gegenstände, erzielst damit aber mehr als 2.000 Euro, kann ebenfalls eine Meldung erfolgen.

Wichtig ist außerdem: Die Grenzen werden grundsätzlich pro Plattform betrachtet.

Wer beispielsweise auf zwei verschiedenen Plattformen jeweils 20 Gegenstände verkauft, überschreitet auf keiner der beiden Plattformen allein die Grenze von 30 Verkäufen.

Eine Meldung bedeutet nicht automatisch: Du musst Steuern zahlen

Das ist wahrscheinlich der wichtigste Punkt des ganzen Themas.

Wenn eine Plattform deine Daten an die Finanzbehörden meldet, heißt das nicht automatisch, dass du Steuern zahlen musst.

Die Meldung ist zunächst einmal nur eine Information.

Das Finanzamt schaut sich die gemeldeten Daten an und kann prüfen, ob dahinter tatsächlich steuerpflichtige Einkünfte stecken.

Viele Menschen verkaufen schließlich einfach Dinge, die sie selbst einmal gekauft haben und jetzt nicht mehr benötigen. Das allein macht sie noch lange nicht zum Händler.

Deshalb sollte niemand in Panik geraten, nur weil er eine Meldung oder einen Brief vom Finanzamt bekommt.

Wann bleiben private Verkäufe steuerfrei?

Nehmen wir den wahrscheinlich häufigsten Fall: Du räumst deinen Keller oder Kleiderschrank auf und möchtest Dinge loswerden, die du nicht mehr brauchst.

Du verkaufst beispielsweise:

  • gebrauchte Kleidung
  • alte Möbel
  • Bücher
  • Spielzeug
  • Haushaltsgegenstände
  • gebrauchte Elektronik

 

In vielen dieser Fälle handelt es sich um private Verkäufe.

Wenn du deine eigenen gebrauchten Sachen verkaufst, entsteht normalerweise schon deshalb kein steuerpflichtiger Gewinn, weil du die Gegenstände häufig für weniger Geld verkaufst, als du ursprünglich dafür bezahlt hast.

Ein Beispiel: Du hast vor einigen Jahren ein Sofa für 800 Euro gekauft und verkaufst es jetzt für 250 Euro. Du hast zwar 250 Euro eingenommen, aber keinen Gewinn von 250 Euro gemacht. Im Gegenteil: Gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis hast du einen Verlust.

Auch wenn du mit solchen Verkäufen die Meldeschwelle erreichst, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass die Einnahmen versteuert werden müssen.

Wann kann ein Verkauf steuerpflichtig werden?

Etwas genauer hinschauen solltest du allerdings, wenn du nicht einfach nur alte Sachen loswerden möchtest, sondern regelmäßig Gewinne mit Verkäufen erzielst.

Hier gibt es vor allem drei Situationen, die wichtig sind.

1. Wertgegenstände werden mit Gewinn verkauft

Bei bestimmten privaten Verkäufen kann ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft vorliegen.

Das kann beispielsweise bei bestimmten Wertgegenständen, Sammlungen oder anderen Wirtschaftsgütern relevant sein, wenn zwischen Kauf und Verkauf nur ein bestimmter Zeitraum liegt.

Für solche privaten Veräußerungsgewinne gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Kalenderjahr.

Dabei kommt es nicht darauf an, wie viel Geld du insgesamt eingenommen hast. Entscheidend ist der Gewinn.

Wenn du beispielsweise einen Gegenstand für 2.000 Euro kaufst und später für 2.800 Euro verkaufst, beträgt der Gewinn grundsätzlich 800 Euro – nicht 2.800 Euro Umsatz.

2. Du kaufst Sachen gezielt zum Weiterverkauf

Jetzt wird es steuerlich deutlich interessanter.

Wenn du regelmäßig Dinge kaufst, um sie anschließend mit Gewinn weiterzuverkaufen, kann daraus ein Gewerbebetrieb werden.

Und hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum besonders lange: Es gibt keine einfache Regel nach dem Motto „Ab 40 Verkäufen bist du automatisch gewerblich.“

Die Anzahl der Verkäufe allein entscheidet nicht darüber.

Viel wichtiger ist die Frage: Warum kaufst du die Sachen?

Wer beispielsweise gezielt Waren einkauft, um sie anschließend teurer weiterzuverkaufen, verfolgt eine andere Absicht als jemand, der einmal im Jahr seinen Keller ausmistet.

Deshalb kann bereits eine relativ kleine Zahl von Verkäufen steuerlich anders beurteilt werden, wenn von Anfang an eine regelmäßige Weiterverkaufsabsicht besteht.

Umgekehrt wird aus dem privaten Ausmisten nicht automatisch ein Gewerbe, nur weil du dabei viele Sachen verkaufst.

3. Du verdienst Geld mit Vermietung

Auch die Vermietung über Plattformen kann steuerlich relevant sein.

Wenn du beispielsweise über Airbnb eine Wohnung oder ein Zimmer vermietest und damit Einnahmen erzielst, können diese steuerpflichtig sein.

Auch entsprechende Daten können im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht an die Finanzbehörden übermittelt werden.

Hier solltest du deshalb von Anfang an den Überblick behalten: Wie viel Geld kommt rein und welche Kosten gehören zur Vermietung?

Eine saubere Dokumentation kann später viel Arbeit ersparen.

Was tun, wenn ein Brief vom Finanzamt kommt?

Und jetzt zur Frage, die sich wahrscheinlich viele stellen: Was mache ich, wenn plötzlich ein Brief vom Finanzamt im Briefkasten liegt?

Die wichtigste Regel lautet: Nicht ignorieren – aber auch nicht sofort in Panik geraten.

Das Finanzamt möchte möglicherweise lediglich klären, was hinter den gemeldeten Einnahmen steckt.

Wenn du beispielsweise nur deine eigenen gebrauchten Sachen verkauft hast, kannst du das entsprechend erklären.

Hast du dagegen regelmäßig Waren gekauft und weiterverkauft oder Einnahmen aus einer Vermietung erzielt, solltest du genauer prüfen, ob daraus steuerliche Pflichten entstehen.

Bei komplizierteren Fällen kann es sinnvoll sein, sich Unterstützung von einem Steuerberater oder einer anderen fachkundigen Stelle zu holen.

Fazit: Die neue Meldepflicht ist nicht automatisch eine neue Steuer

Die neue Meldepflicht für Online-Plattformen sorgt verständlicherweise bei vielen Menschen für Fragen.

Der wichtigste Unterschied ist aber schnell erklärt:

Eine Meldung an das Finanzamt bedeutet nicht automatisch, dass du Steuern zahlen musst.

Wenn du beispielsweise gebrauchte Kleidung, Möbel oder andere persönliche Gegenstände verkaufst, kann die Plattform deine Verkäufe unter bestimmten Voraussetzungen zwar melden. Daraus folgt aber nicht automatisch eine Steuerpflicht.

Genauer hinschauen solltest du vor allem dann, wenn du mit Wertgegenständen Gewinne erzielst, regelmäßig Waren zum Weiterverkauf einkaufst oder Einnahmen durch Vermietung erzielst.

Und falls tatsächlich ein Brief vom Finanzamt kommt, gilt: Erst einmal genau lesen und prüfen, worum es geht. Denn eine Nachfrage des Finanzamts ist zunächst einmal genau das – eine Nachfrage.

Wer seine Verkäufe und Einnahmen sauber dokumentiert und ehrlich Auskunft gibt, kann in vielen Fällen schnell für Klarheit sorgen.

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