Das Ehegattensplitting gibt es seit 1958 – und es zählt bis heute zu den größten steuerlichen Vorteilen für verheiratete Paare in Deutschland. Der Grundgedanke: Zwei Menschen, die gemeinsam wirtschaften, sollen steuerlich wie eine Einheit behandelt werden.
In der Praxis funktioniert das so: Die Einkommen beider Partner werden zusammengerechnet, halbiert, darauf wird die Steuer berechnet – und anschließend wieder verdoppelt. Durch diese Aufteilung entsteht ein günstigerer Durchschnittssteuersatz, vor allem dann, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
Ein Beispiel: Verdient ein Partner 60.000 € und der andere 20.000 €, sinkt durch das Splitting der gemeinsame Steuersatz deutlich – das Paar zahlt also weniger Steuern als zwei Singles mit denselben Einkommen. Genau dieser Effekt sorgt nun für Diskussionen.
Was ursprünglich als familienfreundliche Regel gedacht war, gilt heute vielen als überholt und ungerecht. Kritiker – allen voran die SPD – sehen darin ein Modell, das alte Rollenbilder festschreibt und insbesondere Frauen benachteiligt.
Der Vorwurf: Da sich eine Vollzeitbeschäftigung für den „zweiten Verdiener“ – häufig die Frau – steuerlich kaum lohnt, bleiben viele in Teilzeit. Das führt langfristig zu niedrigeren Renten, weniger sozialer Absicherung und verschärft den Fachkräftemangel.
Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) unterstützt diesen Reformansatz. Laut Berechnungen könnten durch eine Abschaffung oder Anpassung des Ehegattensplittings über 500.000 zusätzliche Vollzeitstellen entstehen – vor allem, weil mehr Frauen wieder stärker ins Berufsleben einsteigen würden. Gleichzeitig winken dem Staat rund 20 Milliarden € an Mehreinnahmen.
In sozialen Netzwerken und einigen Schlagzeilen ist bereits von einem „Steuer-Schock“ die Rede – mit angeblichen Mehrkosten von bis zu 20.000 € pro Jahr. Doch solche Zahlen betreffen nur Extremfälle: sehr gutverdienende Paare mit gemeinsamen Einkommen über 500.000 € jährlich.
Für die große Mehrheit der Ehepaare sähe eine mögliche Reform deutlich milder aus:
Bei einem Einkommen von 45.000 € und 15.000 € spart das Ehegattensplitting derzeit etwa 850 € im Jahr.
Bei 40.000 € und 30.000 € sind es rund 300 € Steuervorteil.
Das ist zwar spürbar, aber weit entfernt von den Horrorszenarien, die manche Medien derzeit verbreiten.
Selbst Befürworter einer Reform wollen das Ehegattensplitting nicht vollständig abschaffen, sondern zeitgemäß anpassen. Aktuell stehen mehrere Modelle im Raum:
Begrenzung für hohe Einkommen: Das Splitting würde nur bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe gelten. Normale Verdiener wären kaum betroffen.
Übertragbarer Grundfreibetrag: Ein Partner kann den nicht genutzten Freibetrag des anderen teilweise übernehmen – ähnlich günstig, aber gerechter verteilt.
Familiensplitting: Hier werden nicht nur die Einkommen der Ehepartner, sondern auch Kinder berücksichtigt. Das Einkommen wird durch die Zahl der Familienmitglieder geteilt, was besonders Familien mit Kindern steuerlich entlasten könnte.
Eine sofortige oder gar rückwirkende Abschaffung des Ehegattensplittings ist rechtlich ausgeschlossen. Wer heute verheiratet ist, würde aller Voraussicht nach Bestandsschutz genießen.
Sollte eine Reform kommen, würde sie nur für zukünftige Eheschließungen gelten. Außerdem ist derzeit völlig offen, ob und wann die Regierung sich überhaupt auf ein konkretes Modell einigt.
Ja, es wird intensiv über eine Reform des Ehegattensplittings diskutiert – aber nein, es droht keine plötzliche Steuererhöhung für alle Ehepaare. Vielmehr geht es darum, das System gerechter zu gestalten und besser an moderne Lebensrealitäten anzupassen.
Für bestehende Ehen bleibt also erstmal alles wie bisher. Trotzdem lohnt es sich, die Diskussion weiter zu verfolgen – denn das Thema hat das Potenzial, die Steuerlandschaft in Deutschland langfristig zu verändern.
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