Bei der Steuererklärung gibt es oft verschiedene Wege, um Kosten und Freibeträge geltend zu machen. Doch welche Variante bringt die größte Ersparnis? Genau hier kommt die Günstigerprüfung ins Spiel: Das Finanzamt vergleicht automatisch verschiedene Optionen und setzt die für den Steuerzahler günstigste an.
In welchen Bereichen diese Prüfung besonders relevant ist und wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie hier.
Wer zur Arbeit pendelt, kann Fahrtkosten steuerlich absetzen – entweder über die Entfernungspauschale oder über die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch: In der Steuererklärung einfach beide Varianten angeben – die Behörde wählt dann die günstigste für den Steuerzahler aus.
Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien oder ETFs unterliegen normalerweise der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Doch es kann günstiger sein, Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Um die Günstigerprüfung durchzuführen, muss in der Steuererklärung lediglich das entsprechende Feld markiert werden – der Rest geschieht automatisch. Das Finanzamt setzt dann die günstigere Variante an.
Viele Eltern wissen nicht, dass sie entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten – aber nicht beides gleichzeitig.
Hier müssen Eltern nichts weiter tun – die Prüfung erfolgt ohne zusätzliche Angaben.
Die staatliche Förderung für Riester-Verträge besteht aus:
Das Finanzamt berechnet automatisch, ob die direkte Zulage oder der Steuerabzug vorteilhafter ist. Falls die Steuerersparnis höher ist, werden bereits erhaltene Zulagen angerechnet – nur der darüber hinausgehende Betrag reduziert die Steuerlast.
Auch wenn das Finanzamt oft als strenge Behörde gilt, sorgt die Günstigerprüfung dafür, dass Steuerzahler nicht zu viel zahlen müssen. In vielen Bereichen wählt das Finanzamt automatisch die beste Steueroption – vorausgesetzt, die relevanten Angaben wurden korrekt in der Steuererklärung eingetragen.
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