Welche Angaben prüft das Finanzamt besonders genau? Erfahren Sie, auf welche Details Sie bei Ihrer Steuererklärung achten sollten, um Probleme zu vermeiden.

Günstigerprüfung: So entscheidet das Finanzamt zu Ihren Gunsten

Bei der Steuererklärung gibt es oft verschiedene Wege, um Kosten und Freibeträge geltend zu machen. Doch welche Variante bringt die größte Ersparnis? Genau hier kommt die Günstigerprüfung ins Spiel: Das Finanzamt vergleicht automatisch verschiedene Optionen und setzt die für den Steuerzahler günstigste an.

In welchen Bereichen diese Prüfung besonders relevant ist und wie Sie davon profitieren können, erfahren Sie hier.

1. Der Weg zur Arbeit: Entfernungspauschale oder tatsächliche Kosten?

Wer zur Arbeit pendelt, kann Fahrtkosten steuerlich absetzen – entweder über die Entfernungspauschale oder über die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.

  • Die Entfernungspauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent. Dafür sind keine Belege notwendig.
  • Wer mit Bus oder Bahn fährt, kann die tatsächlichen Kosten für Monats- oder Jahreskarten unabhängig von der Entfernung zu 100 % absetzen – besonders lohnend für kürzere Strecken unter 10 Kilometern.

 

Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch durch: In der Steuererklärung einfach beide Varianten angeben – die Behörde wählt dann die günstigste für den Steuerzahler aus.

2. Kapitalerträge: Abgeltungsteuer oder persönlicher Steuersatz?

Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Aktien oder ETFs unterliegen normalerweise der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Doch es kann günstiger sein, Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

  • Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 18.000 € (bei Ledigen), kann der persönliche Steuersatz niedriger als 25 % sein.
  • Studierende, Rentner, Azubis oder Teilzeitkräfte profitieren besonders davon.

 

Um die Günstigerprüfung durchzuführen, muss in der Steuererklärung lediglich das entsprechende Feld markiert werden – der Rest geschieht automatisch. Das Finanzamt setzt dann die günstigere Variante an.

3. Kindergeld oder Kinderfreibetrag – Was ist vorteilhafter?

Viele Eltern wissen nicht, dass sie entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten – aber nicht beides gleichzeitig.

  • Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante steuerlich vorteilhafter ist.
  • Falls der Kinderfreibetrag günstiger ist, wird das bereits gezahlte Kindergeld angerechnet – es muss nicht zurückgezahlt werden.

 

Hier müssen Eltern nichts weiter tun – die Prüfung erfolgt ohne zusätzliche Angaben.

4. Riester-Rente: Zulage oder Sonderausgabenabzug?

Die staatliche Förderung für Riester-Verträge besteht aus:

  • Grundzulage für den Sparer
  • Kinderzulage pro Kind
  • Steuerlicher Absetzbarkeit der Beiträge bis zu 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben

 

Das Finanzamt berechnet automatisch, ob die direkte Zulage oder der Steuerabzug vorteilhafter ist. Falls die Steuerersparnis höher ist, werden bereits erhaltene Zulagen angerechnet – nur der darüber hinausgehende Betrag reduziert die Steuerlast.

Fazit: Das Finanzamt kann Ihnen helfen, Steuern zu sparen

Auch wenn das Finanzamt oft als strenge Behörde gilt, sorgt die Günstigerprüfung dafür, dass Steuerzahler nicht zu viel zahlen müssen. In vielen Bereichen wählt das Finanzamt automatisch die beste Steueroption – vorausgesetzt, die relevanten Angaben wurden korrekt in der Steuererklärung eingetragen.

 

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