Arbeitsweg von der Steuer absetzen – alle neuen Regeln ab 2026 erklärt

Entfernungspauschale 2026: So setzt du deinen Arbeitsweg richtig von der Steuer ab

Die Entfernungspauschale ist einer der wichtigsten Hebel, um den Arbeitsweg von der Steuer abzusetzen. Genau hier gibt es seit Anfang 2026 eine entscheidende Verbesserung – und die betrifft nicht nur Pendler mit langen Strecken, sondern auch Arbeitnehmer mit kurzen Arbeitswegen.

Was ist die Entfernungspauschale?

Die Entfernungspauschale regelt, wie viel du pro gefahrenem Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz steuerlich geltend machen kannst. Dabei zählt immer die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg.

Bis Ende 2025 war diese Regelung für viele wenig attraktiv.

Entfernungspauschale bis 2025: Warum sie oft nichts gebracht hat

Bis einschließlich 2025 galt ein zweistufiges System:

  • 30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer

  • 38 Cent pro Kilometer erst ab dem 21. Kilometer

Das Problem:
Wer weniger als 20 Kilometer zur Arbeit fuhr, kam mit der Entfernungspauschale kaum über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Der Arbeitsweg blieb steuerlich oft wirkungslos.

Neue Entfernungspauschale ab 2026: Das gilt jetzt

Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue, deutlich einfachere Regel:

👉 38 Cent pro Kilometer – ab dem ersten Kilometer

Ganz egal, ob du 5, 10 oder 40 Kilometer zur Arbeit fährst. Diese Vereinheitlichung sorgt dafür, dass der Arbeitsweg steuerlich endlich spürbar wird.

Warum der Arbeitnehmer-Pauschbetrag so wichtig ist

Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro. Dieser deckt typische Werbungskosten ab – ohne Nachweise.

Entscheidend ist dabei ein Punkt:

👉 Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten über 1.230 Euro liegen, sparst du Steuern.

Alles darunter hat keine steuerliche Wirkung. Genau deshalb ist die neue Entfernungspauschale so relevant.

Rechenbeispiele: So viel bringt die neue Regel wirklich

Als Basis nehmen wir 220 Arbeitstage pro Jahr, ein realistischer Durchschnitt.

Beispiel 1: 10 Kilometer Arbeitsweg

Bis Ende 2025
220 Tage × 10 km × 0,30 € = 660 €

→ deutlich unter dem Pauschbetrag, meist kein Steuervorteil

Ab 2026
220 Tage × 10 km × 0,38 € = 836 €

Damit rückt man deutlich näher an die Grenze von 1.230 Euro. Zusammen mit weiteren Werbungskosten wie:

  • Arbeitsmitteln

  • Homeoffice

  • Fortbildungen

  • Fachliteratur

überschreiten viele Arbeitnehmer den Pauschbetrag jetzt erstmals. Ab diesem Punkt beginnt die echte Steuerersparnis.

Beispiel 2: 20 Kilometer Arbeitsweg

Bis Ende 2025
1.320 € im Jahr – oft nur minimal über dem Pauschbetrag

Ab 2026
220 Tage × 20 km × 0,38 € = 1.672 €

Das sind 352 € mehr als früher. Jeder Euro über dem Pauschbetrag senkt direkt das zu versteuernde Einkommen. Wie hoch die Ersparnis am Ende ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab – möglich sind zwischen 0 und 45 Prozent Steuerersparnis auf diesen Betrag.

Ab wann gilt die neue Entfernungspauschale?

Wichtig zu wissen:
Die neuen Werte gelten erst für die Steuererklärung des Jahres 2026.

👉 Eine rückwirkende Anwendung für 2025 oder frühere Jahre ist nicht möglich, auch wenn wir uns inzwischen im Jahr 2026 befinden. Diese Frage taucht häufig auf und sorgt regelmäßig für Verwirrung.

Fazit: Entfernungspauschale 2026 als echter Steuervorteil

Die neue Entfernungspauschale ab 2026 ist keine kleine Korrektur, sondern für viele Arbeitnehmer ein echter Wendepunkt. Sie macht es deutlich leichter, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu überschreiten – und genau das entscheidet darüber, ob sich der Arbeitsweg steuerlich überhaupt auszahlt.

Gerade für Pendler mit kurzen bis mittleren Strecken lohnt sich die Steuererklärung jetzt mehr denn je.


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