Starten wir mit dem Klassiker unter den Nebenverdiensten: dem Minijob. Seit dem 1. Januar 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze bei 603 €, also 7.236 € im Jahr. Klingt erstmal simpel – ist es aber steuerlich nicht immer. Entscheidend ist nämlich nicht nur, wie viel du verdienst, sondern wie der Minijob versteuert wird.
In der Praxis wird der Minijob häufig vom Arbeitgeber pauschal versteuert. In diesem Fall taucht der Verdienst in deiner Steuererklärung meist gar nicht als normaler Arbeitslohn auf. Du bekommst in der Regel keine klassische Lohnsteuerbescheinigung, und für dich ist steuerlich nichts weiter zu tun.
Es gibt aber auch die zweite Variante:
Wird der Minijob nicht pauschal versteuert, erhältst du eine Lohnsteuerbescheinigung. Dann musst du die Einnahmen in deiner Steuererklärung ganz normal angeben – wie bei jedem anderen Job auch (Anlage N).
Mini-Tipp: Klär direkt mit deinem Arbeitgeber, welche Versteuerung gewählt wurde. Das verhindert später unnötige Verwirrung bei der Steuererklärung.
Oft wird angenommen, dass beim Minijob strikt bei 603 € im Monat Schluss ist. Tatsächlich gibt es mehrere wichtige Ausnahmen.
Bei saisonalen oder zeitlich begrenzten Jobs gelten andere Regeln.
Wenn eine Tätigkeit maximal drei Monate dauert oder – bei weniger als fünf Arbeitstagen pro Woche – höchstens 70 Arbeitstage im Jahr umfasst, kann sie als kurzfristige Beschäftigung gelten. Hier spielt die monatliche Verdienstgrenze eine untergeordnete Rolle. In einzelnen Monaten darf also auch deutlich mehr verdient werden.
Beim klassischen Minijob zählt nicht nur ein einzelner Monat, sondern das Gesamtjahr. Solange du insgesamt unter 7.236 € Jahresverdienst bleibst, kannst du in einzelnen Monaten auch mal mehr verdienen und in anderen weniger. Wichtig ist nur, dass die Jahresgrenze am Ende eingehalten wird und alles korrekt abgerechnet ist. Sprich das am besten vorab mit dem Arbeitgeber ab.
Viele kennen diese Regel gar nicht: Ein unvorhersehbares Überschreiten der Grenze ist laut Gesetz bis zu zwei Mal pro Jahr möglich. In diesen Monaten darfst du sogar bis zum Doppelten, also bis zu 1.206 €, verdienen, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
In solchen Fällen kann der Jahresverdienst rechnerisch sogar auf bis zu 8.442 € steigen. Entscheidend ist jedoch, dass das Überschreiten wirklich unvorhersehbar ist – etwa bei kurzfristigem Mehrbedarf im Betrieb oder wenn du spontan einspringst.
Hier ist Vorsicht angesagt.
Wenn du mehrere Minijobs parallel hast und keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, können die Einnahmen zusammengerechnet werden. Überschreitest du dadurch die Grenze, fallen die Minijob-Vorteile weg und es kann sozialversicherungspflichtig werden.
Ein kurzer Überblick über deine Gesamteinnahmen hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.
Hast du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, trägst du den Minijob ganz normal in der Anlage N ein. Die Werte werden einfach übernommen.
Gerade hier lohnt es sich, typische Werbungskosten zu nutzen, zum Beispiel:
Fahrtkosten
Arbeitsmittel
Fortbildungen
Homeoffice-Pauschale
Viele verschenken an dieser Stelle Geld. Durch Werbungskosten kannst du dir oft einen Teil der gezahlten Steuer zurückholen.
Kommen wir zum zweiten großen Bereich: dem klassischen Nebenjob oder zweiten Arbeitsverhältnis. Sobald du neben deinem Hauptjob noch einen weiteren Job hast, läuft dieser meist über Steuerklasse 6. Und genau hier erschrecken viele, weil die Abzüge auf den ersten Blick sehr hoch wirken.
Der Grund: In Steuerklasse 6 werden keine Freibeträge berücksichtigt. Dadurch wird zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten.
In der Steuererklärung werden später alle Einkommen zusammengerechnet. Am Ende zählt dein persönlicher Steuersatz auf das Gesamteinkommen – inklusive Freibeträgen. Das bedeutet: Ein Teil der hohen Abzüge aus Steuerklasse 6 kommt oft wieder zurück.
Gerade bei Nebenjobs ist die Steuererklärung daher häufig der Moment, in dem sich zeigt, dass sich der zusätzliche Verdienst doch mehr gelohnt hat als gedacht.
Mit einem zweiten Job rutschst du oft von „freiwillig“ in die Pflicht zur Steuererklärung. Dann gelten feste Abgabefristen. Das ist kein Problem – solange man es rechtzeitig einplant.
Minijob und Nebenjob klingen einfach, sind steuerlich aber nicht immer schwarz-weiß.
Ein Minijob kann komplett steuerfrei für dich laufen – oder ganz normal in der Steuererklärung auftauchen. Es kommt immer darauf an, wie er versteuert wird und wie hoch die Einnahmen übers Jahr sind.
Wer die Grundregeln kennt, kurz mit dem Arbeitgeber abstimmt und die Steuererklärung sauber macht, kann unnötige Fehler vermeiden – und sich oft sogar Geld zurückholen.
© Steuerhexe.de – Steuerblog – Dein Guide für smarte Finanzen!