Die Entfernungspauschale ist einer der wichtigsten Hebel, um den Arbeitsweg von der Steuer abzusetzen. Genau hier gibt es seit Anfang 2026 eine entscheidende Verbesserung – und die betrifft nicht nur Pendler mit langen Strecken, sondern auch Arbeitnehmer mit kurzen Arbeitswegen.
Die Entfernungspauschale regelt, wie viel du pro gefahrenem Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz steuerlich geltend machen kannst. Dabei zählt immer die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg.
Bis Ende 2025 war diese Regelung für viele wenig attraktiv.
Bis einschließlich 2025 galt ein zweistufiges System:
30 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
38 Cent pro Kilometer erst ab dem 21. Kilometer
Das Problem:
Wer weniger als 20 Kilometer zur Arbeit fuhr, kam mit der Entfernungspauschale kaum über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Der Arbeitsweg blieb steuerlich oft wirkungslos.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue, deutlich einfachere Regel:
👉 38 Cent pro Kilometer – ab dem ersten Kilometer
Ganz egal, ob du 5, 10 oder 40 Kilometer zur Arbeit fährst. Diese Vereinheitlichung sorgt dafür, dass der Arbeitsweg steuerlich endlich spürbar wird.
Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von aktuell 1.230 Euro. Dieser deckt typische Werbungskosten ab – ohne Nachweise.
Entscheidend ist dabei ein Punkt:
👉 Erst wenn deine tatsächlichen Werbungskosten über 1.230 Euro liegen, sparst du Steuern.
Alles darunter hat keine steuerliche Wirkung. Genau deshalb ist die neue Entfernungspauschale so relevant.
Als Basis nehmen wir 220 Arbeitstage pro Jahr, ein realistischer Durchschnitt.
Bis Ende 2025
220 Tage × 10 km × 0,30 € = 660 €
→ deutlich unter dem Pauschbetrag, meist kein Steuervorteil
Ab 2026
220 Tage × 10 km × 0,38 € = 836 €
Damit rückt man deutlich näher an die Grenze von 1.230 Euro. Zusammen mit weiteren Werbungskosten wie:
Arbeitsmitteln
Homeoffice
Fortbildungen
Fachliteratur
überschreiten viele Arbeitnehmer den Pauschbetrag jetzt erstmals. Ab diesem Punkt beginnt die echte Steuerersparnis.
Bis Ende 2025
1.320 € im Jahr – oft nur minimal über dem Pauschbetrag
Ab 2026
220 Tage × 20 km × 0,38 € = 1.672 €
Das sind 352 € mehr als früher. Jeder Euro über dem Pauschbetrag senkt direkt das zu versteuernde Einkommen. Wie hoch die Ersparnis am Ende ist, hängt vom persönlichen Steuersatz ab – möglich sind zwischen 0 und 45 Prozent Steuerersparnis auf diesen Betrag.
Wichtig zu wissen:
Die neuen Werte gelten erst für die Steuererklärung des Jahres 2026.
👉 Eine rückwirkende Anwendung für 2025 oder frühere Jahre ist nicht möglich, auch wenn wir uns inzwischen im Jahr 2026 befinden. Diese Frage taucht häufig auf und sorgt regelmäßig für Verwirrung.
Die neue Entfernungspauschale ab 2026 ist keine kleine Korrektur, sondern für viele Arbeitnehmer ein echter Wendepunkt. Sie macht es deutlich leichter, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu überschreiten – und genau das entscheidet darüber, ob sich der Arbeitsweg steuerlich überhaupt auszahlt.
Gerade für Pendler mit kurzen bis mittleren Strecken lohnt sich die Steuererklärung jetzt mehr denn je.
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