Ein Jobwechsel ist oft ein spannender Neuanfang – neuer Arbeitgeber, neues Team, vielleicht sogar ein Tapetenwechsel in eine andere Stadt. Doch mit dem Wechsel kommen nicht nur neue Chancen, sondern auch einige steuerliche Besonderheiten. Viele Arbeitnehmer übersehen, dass gerade im Jahr eines Jobwechsels die Steuererklärung besonders lohnenswert sein kann. In diesem Beitrag erfährst Du, worauf Du achten solltest, welche Unterlagen wichtig sind und wie Steuerhexe.de Dich dabei unterstützt.
Ein Jobwechsel bedeutet in den meisten Fällen: mehrere Lohnsteuerbescheinigungen, unterschiedliche Steuerklassen oder Sonderzahlungen wie Abfindungen. Zwar erhält das Finanzamt diese Informationen automatisch, doch mögliche Steuervergünstigungen greifen oft nur, wenn Du selbst aktiv eine Steuererklärung abgibst.
Da sich Dein Einkommen im Wechseljahr meist verändert, steigt die Chance, dass Du zu viel gezahlte Steuern zurückbekommst – und das kann sich richtig lohnen.
Wenn Du im selben Jahr bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt warst, musst Du alle Lohnsteuerbescheinigungen angeben. Nur so erhält das Finanzamt ein vollständiges Bild Deiner Einkünfte. Fehlende Angaben führen sonst häufig zu Rückfragen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung.
Hast Du im Zuge Deines Jobwechsels eine Abfindung bekommen, kann diese steuerlich begünstigt sein. Die sogenannte Fünftelregelung verteilt die Steuerlast auf mehrere Jahre und senkt so Deine Steuer. Wichtig: Diese Begünstigung muss in der Steuererklärung korrekt eingetragen werden – hier lohnt sich ein genauer Blick.
Ein Jobwechsel verursacht oft zusätzliche Ausgaben, die Du steuerlich absetzen kannst. Dazu gehören:
Bewerbungskosten: Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, Bewerbungsunterlagen oder professionelle Bewerbungsfotos
Umzugskosten: Wenn Du für den neuen Job in eine andere Stadt ziehst
Doppelte Haushaltsführung: Wenn Du vorübergehend einen zweiten Wohnsitz benötigst
Diese Werbungskosten erhöhen Deine Chancen auf eine Steuererstattung deutlich.
Mit dem neuen Job verändert sich oft auch Dein Arbeitsweg. Für Deine neue Strecke kannst Du die Entfernungspauschale von 0,30 € pro Kilometer (bzw. ab dem 21. Kilometer 0,38 €) absetzen. Auch neue Arbeitsmittel – etwa Laptop, Schreibtisch oder Fachliteratur – solltest Du in der Steuererklärung berücksichtigen.
Ein Jobwechsel ist ein idealer Zeitpunkt, um die eigene Steuerklasse zu überprüfen – insbesondere bei verheirateten Arbeitnehmern. Eventuell lohnt sich ein Wechsel in die Kombination III/V oder IV mit Faktor. Ebenso solltest Du prüfen, ob Freibeträge, z. B. für hohe Werbungskosten oder Kinderbetreuung, beim Finanzamt eingetragen werden können.
Wenn Du im Wechseljahr Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Übergangsgeld erhalten hast, musst Du diese Beträge angeben. Sie sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf Dein übriges Einkommen (sogenannter Progressionsvorbehalt).
Gerade wenn mehrere Arbeitgeber, Abfindungen oder Sonderausgaben im Spiel sind, kann die Steuererklärung kompliziert wirken. Mit Steuerhexe.de wird sie dagegen ganz einfach:
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Ein Jobwechsel bringt nicht nur neue berufliche Perspektiven, sondern auch steuerliche Vorteile. Wer alle Lohnsteuerbescheinigungen sammelt, Abfindungen richtig angibt und Werbungskosten wie Umzug oder Bewerbungskosten berücksichtigt, kann mit einer spürbaren Steuerrückzahlung rechnen.
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