Steuertipps für Studenten:innen

Für viele Studenten mögen Pflichten und Zwänge wie ferne Nebelschwaden erscheinen. Kein Wunder also, dass das Thema Steuererklärung zunächst nicht im Fokus steht. Doch auch wenn es keine Verpflichtung für Studierende gibt, eine Steuererklärung abzugeben, lohnt es sich durchaus, darüber nachzudenken. Gerade in der Welt der knappen studentischen Budgets kann die Abgabe einer Steuererklärung eine unerwartete Finanzspritze bedeuten. Denn trotz aller Freiheiten des Studentenlebens lassen sich viele Ausgaben steuerlich geltend machen, was am Ende zu einem schönen Bonus führen kann.

Meistere deine Steuern: Vom Bachelor zum Master

Gute Nachrichten für viele Studenten: Die lästige Steuererklärung entfällt für die meisten von euch. Nur wenn ihr nebenbei selbstständig arbeitet oder euer Nebenjob euch mehr als 538 € pro Monat einbringt, müsst ihr eine Steuererklärung abgeben. Aber keine Panik: Das BAföG bleibt steuerfrei, und selbst Einkünfte aus Nebenjobs bis zu 538 € müsst ihr nicht angeben.

Dennoch kann es sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Besonders, wenn ihr euch im Erststudium befindet und nebenbei etwas dazuverdient. Denn die Kosten eures Studiums – wie der Semesterbeitrag, Laptop oder Fahrtkosten – können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bis zu 6.000 € pro Jahr könnt ihr so steuerlich absetzen, was euer zu versteuerndes Einkommen reduziert, sobald ihr den Grundfreibetrag überschreitet.

Befindet ihr euch bereits in einer zweiten Ausbildung, z.B. weil ihr vorher eine Ausbildung oder ein anderes Studium abgeschlossen habt, fallen diese Kosten unter Werbungskosten. Der Vorteil dabei ist, dass sie eure Einnahmen direkt mindern. Anders als Sonderausgaben, die sich an anderer Stelle auswirken und weniger stark ins Gewicht fallen. Während Sonderausgaben nur im entsprechenden Jahr steuermindernd sind, können Werbungskosten als sogenannter Verlustvortrag über die Jahre beim Finanzamt verrechnet werden. Das bedeutet, sobald ihr einen bezahlten Job annehmt, profitiert ihr später in euren zukünftigen Steuererklärungen davon.

Verlustvortrag und steuerliche Pauschalen in Kürze erklärt.

Der Begriff „Verlustvortrag“ mag zunächst beängstigend klingen, aber in Wirklichkeit ist er eine clevere Möglichkeit, Ihre Steuerlast zu senken – besonders, wenn Sie sich in einer Zweitausbildung wie einem Studium befinden. Egal, ob Sie einen Bachelor, Master oder ein duales Studium absolvieren, die Summe Ihrer Studienkosten kann Ihre Einkünfte übersteigen und zu einem Verlust führen. Doch dieser Verlust ist kein Grund zur Sorge, denn er kann in die Zukunft übertragen werden.

Nachdem Sie Ihre Steuererklärung eingereicht haben, erfasst das Finanzamt diesen Verlust und behält ihn für zukünftige Jahre im Auge. Wenn Sie auch im nächsten Jahr ein Minus verzeichnen, wird dieser Vortrag fortgesetzt. Erst nach Abschluss Ihres Studiums und dem Eintritt in einen gut bezahlten Job können diese angehäuften Verluste von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden, wodurch Sie insgesamt weniger Steuern zahlen.

Die folgenden Kosten können Sie im Rahmen eines solchen Verlustvortrags anrechnen lassen: 

  • Fahrtkosten zur Uni, Bibliothek und Lerngruppe 
  • Semesterbeiträge und Studiengebühren
  • Kosten für einen Laptop, iPad o.ä.
  • Kosten für Praktika, Auslandssemester und Exkursionen
  • Kosten für technische Ausstattung und Arbeitsmittel
  • Bibliotheksgebühren sowie Kosten für Fachliteratur 
  • Umzugskosten
  • Kosten für die Kontoführung

 

Die Kosten, die Sie im Rahmen dieses Verlustvortrags berücksichtigen können, sind vielfältig und umfassen unter anderem Fahrtkosten, Studiengebühren, Ausrüstungsgegenstände wie Laptops oder iPads, Praktika, Auslandssemester, Fachliteratur und sogar Umzugskosten. Wichtig ist jedoch, alle Belege aufzubewahren, um diese Ausgaben im Bedarfsfall nachweisen zu können.

Für viele Kosten gibt es Pauschalen, die Ihnen als Student steuerliche Vorteile bieten. Dazu gehören beispielsweise die Umzugskostenpauschale, Fahrtkostenpauschale, Arbeitsmittelpauschale und Verpflegungspauschale für bestimmte Aktivitäten im In- und Ausland. Selbst Bewerbungskosten können pauschal abgesetzt werden.

Folgende Pauschalen gelten für Studierende: 

  • Umzugskostenpauschale 964 €
  • Fahrtkostenpauschale 0,30 € je Kilometer
  • Arbeitsmittelpauschale 110 €
  • Verpflegungspauschale für Praktika, Auslandssemester & Exkursionen im Inland können bis zu 24 € pro Tag, die Pauschalen für Auslandsaufenthalt variieren.
  • Kontoführungspauschale 16 € 
  • Bewerbungskostenpauschale 8,50 € Papierform und 2,50 € pro Online-Bewerbung

 

Auch wenn Sie sich am Ende Ihres Studiums befinden, können Sie bis zu sieben Jahre rückwirkend einen Verlustvortrag geltend machen. Kein Geld geht also verloren – nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Steuerlast zu optimieren und finanziell zu profitieren.

 

Zahlenzauber und Tipp-Topps: Die faszinierende Welt von Zahlendrehern und Tippfehlern

Vermeiden Sie klassische Fehler bei Ihrer Steuererklärung! Tippfehler und Zahlendreher können Ihnen bares Geld kosten. Bevor Sie Ihre Erklärung beim Finanzamt einreichen, überprüfen Sie sorgfältig, ob alles korrekt ist. Selbst kleine Fehler können sich auf Ihre Erstattung auswirken, da die Bearbeitung größtenteils automatisiert erfolgt und fehlerhafte Angaben oft übersehen werden.

Mit der Online-Steuererklärung von smartsteuer können Sie solche Fehler vermeiden. Wir prüfen Ihre Angaben auf Richtigkeit und weisen Sie auf eventuelle Vergesslichkeiten oder Fehler hin. So können Sie sicher sein, dass Ihre Erklärung fehlerfrei ist. Aber auch nach der Einreichung lohnt es sich, wachsam zu bleiben. Ihr endgültiger Steuerbescheid kommt oft erst Wochen später und auch das Finanzamt kann Fehler machen. Daher sollten Sie Ihren Bescheid genau überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen, wenn etwas nicht stimmt. Ihre finanzielle Sicherheit liegt uns am Herzen – verlassen Sie sich auf smartsteuer für eine fehlerfreie Steuererklärung!

Was bedeutet das konkret für mich? 

Vermeiden Sie den größten Fehler bei Ihrer Steuererklärung, indem Sie sie rechtzeitig abgeben. Selbst wenn Sie sich vor Fehlern fürchten, ist es besser, sie einzureichen, besonders wenn Sie dazu verpflichtet sind. Versäumnisse kosten Sie bares Geld! Durch die Abgabe können Sie oft eine Erstattung erhalten. Fehler sind menschlich und kein Grund zur Sorge. Nutzen Sie eine Online-Steuerplattform wie Steuerhexe.de, um sicherzustellen, dass Ihnen nichts entgeht!

 

 
 

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