Endlich ist die Schulzeit vorbei und für viele junge Leute beginnt nun die aufregende Ausbildungszeit. Doch wir wissen alle: Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Zum Glück gibt es aber eine erfreuliche Nachricht für alle Azubis: Die Mindestvergütung steigt in diesem Jahr auf 620 €! Doch das ist noch nicht alles – hier im Blog von smartsteuer erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen: Wie sieht es in den folgenden Lehrjahren aus? Wo können Sie als Azubi am meisten verdienen? Und natürlich erfahren Sie auch, wie Steuern und die Steuererklärung in dieser Phase aussehen. Machen Sie sich finanziell fit für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben!
Lasst uns direkt offen und transparent sein: Die Mindestvergütung von 620 € gilt für Auszubildende, die nicht in einem tarifgebundenen Betrieb lernen. Wenn es Tarifverträge gibt, gelten die dort festgelegten Bestimmungen. In den meisten Fällen liegen die tariflichen Vergütungen für Azubis über den 620 €, doch es gibt auch Ausnahmen, wie beispielsweise im Friseurhandwerk. Deshalb ist es immer ratsam, vor der Unterschrift unter einem Ausbildungsvertrag genau zu prüfen, wie es mit der Vergütung aussieht. Seid informiert, bevor ihr euch entscheidet!
Eine vielversprechende Aussicht für angehende Azubis in den nächsten Jahren:
Wer im Jahr 2023 seine Ausbildung beginnt, profitiert von der bereits erwähnten Mindestvergütung von 620 € im ersten Lehrjahr. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 waren es noch 515 €.
Aber das ist noch nicht alles – die Vergütung steigt jedes Jahr an:
Diese positive Entwicklung setzt sich auch in den Jahren 2023 und 2024 fort.
Eine vielversprechende Zukunft erwartet euch als Azubis in den kommenden Jahren – finanziell bestens aufgestellt für eine erfolgreiche Ausbildungszeit!
Wow, bei meiner Recherche zum Thema Ausbildungsvergütungen wurde ich positiv überrascht! Es gibt tatsächlich viele Berufe, die mit teilweise recht hohen Vergütungen für Azubis locken. Ich möchte euch einige Beispiele von der Seite ausbildung.de nennen:
Fluglotse/Fluglotsin – Hier geht es gleich im ersten Lehrjahr mit 1.150 € los und steigert sich bis zu beeindruckenden 4.000 € im zweiten Jahr. Im dritten Lehrjahr sind sogar bis zu unglaublichen 5.900 € möglich!
Schiffsmechaniker:in – Auch hier kann sich die Vergütung sehen lassen. Es beginnt mit 1.020 € und steigert sich über 1.270 € auf 1.760 € im dritten Lehrjahr.
Maurer:in – Für angehende Maurer gibt es zwischen Ost und West Unterschiede. Im ersten Jahr liegt die Vergütung zwischen 805 und 890 €, im zweiten Jahr zwischen 1.000 und 1.230 €, und im dritten Jahr sind es zwischen 1.210 und 1.495 €.
Sozialversicherungsangestellte:r – Über die drei Lehrjahre kann man mit etwa 1.120 €, dann 1.210 € und schließlich 1.310 € rechnen.
Polizist:in – Je nach Laufbahn und Bundesland kann die Vergütung zwischen 1.225 und 1.510 € liegen und bleibt über die gesamte Ausbildungszeit konstant.
Pflegefachfrau/-mann – Wenn die Ausbildung in einer Einrichtung des öffentlichen Diensts erfolgt, können die Azubis über die Lehrjahre mit 1.165 €, 1.230 € und abschließend 1.330 € rechnen.
Bankkauffrau/-mann – Auch in der Bankenwelt gibt es solide Zahlen: Die Vergütung liegt hier zwischen 1.040 €, 1.100 € und 1.160 €.
Und das ist noch lange nicht alles! Es gibt noch viele weitere Berufe, in denen die Ausbildungsvergütungen vierstellig sein können. Eine Ausbildung in diesen Berufen verspricht nicht nur spannende Tätigkeiten, sondern auch finanzielle Anerkennung von Anfang an. Macht euch auf die Suche nach eurem Traumberuf und lasst euch von den Möglichkeiten begeistern!
Die Ausbildungsvergütung – ein erster Vorgeschmack auf das Berufsleben!
Die Ausbildungsvergütung bietet einen ersten Einblick in das spätere Berufsleben. Doch seid euch bewusst, dass es hier auch Abzüge gibt, insbesondere für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die etwa 20 % eurer Vergütung ausmachen können.
Die gute Nachricht ist, dass Steuern für die meisten Azubis kein Thema sind. Wenn ihr unter rund 1.120 € im Monat verdient und in Steuerklasse 1 seid (also keine Kinder habt und noch nicht verheiratet seid), müsst ihr keine Steuern zahlen und auch keine Steuererklärung abgeben. In einigen Fällen gilt diese Grenze sogar noch höher.
Falls ihr über dieser Grenze liegt, werden die entsprechenden Lohnsteuern automatisch von eurer Vergütung abgezogen. Bei Spitzenverdiener:innen kann das jeden Monat der Fall sein, bei anderen vielleicht nur im November oder Dezember, wenn es möglicherweise noch ein Weihnachtsgeld gibt.
Wichtig: Wenn ihr Steuern gezahlt habt, solltet ihr auf jeden Fall im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben. Unsere smartsteuer Online-Steuererklärung ist dabei eine ausgezeichnete Wahl. Denn auch Azubis haben viele Möglichkeiten, Steuern abzusetzen und so eventuell eine Rückerstattung vom Staat zu erhalten. In unserem Blogartikel findet ihr weitere Informationen dazu.
Lasst euch nicht von den Abzügen entmutigen, sondern nutzt eure Chancen, Steuern zu sparen und das Beste aus eurer Ausbildungszeit zu machen!
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