Zum 1. Januar 2025 treten neue Regelungen zur Grundrente in Kraft, die insbesondere die Einkommensgrenzen betreffen. Die Anpassungen berücksichtigen das gestiegene Lohnniveau sowie höhere Lebenshaltungskosten und könnten dazu führen, dass mehr Rentner erstmals Anspruch auf die Grundrente haben oder höhere Zuschüsse erhalten.
Rund 1,3 Millionen Rentner profitieren bereits von der Grundrente, die als Zuschlag zur regulären Altersrente gezahlt wird. Doch durch die neuen Einkommensgrenzen können weitere Personen hinzukommen, die zuvor knapp über den bisherigen Einkommensgrenzen lagen.
Für die Berechnung der Grundrente ist nicht das gesamte Einkommen relevant. Entscheidend sind insbesondere folgende Einkommensarten:
Nicht alle Einkünfte werden jedoch angerechnet. Nicht berücksichtigt werden beispielsweise:
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass nur tatsächlich verfügbare Einkommen in die Berechnung der Grundrente einfließen und Sozialleistungen nicht zusätzlich belastet werden.
Mit der Reform treten neue Einkommensgrenzen in Kraft, die bestimmen, wer Anspruch auf die volle oder teilweise Grundrente hat. Dabei wird zwischen Alleinstehenden und verheirateten bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Personen unterschieden.
Diese neuen Einkommensgrenzen erweitern den Kreis der Berechtigten, sodass Rentner mit geringeren bis mittleren Einkommen künftig bessere Chancen haben, eine finanzielle Unterstützung durch die Grundrente zu erhalten.
Für die Berechnung der Grundrente wird nicht das Einkommen aus dem unmittelbar vorangegangenen Jahr herangezogen, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Vorvorjahr. Das bedeutet, dass für die Grundrente im Jahr 2025 die Einkünfte aus dem Jahr 2023 maßgeblich sind.
Wichtig zu beachten ist, dass es nicht um das Bruttoeinkommen geht, sondern um das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und anderen steuerlich relevanten Freibeträgen. Dadurch kann sich die Höhe des anrechenbaren Einkommens erheblich von der tatsächlichen Bruttoeinnahme unterscheiden.
Die neuen Regelungen zur Grundrente ab 2025 bringen vor allem Vorteile für Rentner mit niedrigen und mittleren Einkommen. Wer bislang knapp über den bisherigen Einkommensgrenzen lag, könnte künftig Anspruch auf die Grundrente erhalten oder von höheren Zahlungen profitieren.
Die gute Nachricht ist, dass die Rentenversicherung die Prüfung automatisch vornimmt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich, da die Rentenversicherung die Einkommensverhältnisse der Rentner regelmäßig überprüft und gegebenenfalls die Grundrente anpasst.
Für viele Rentner kann es jedoch sinnvoll sein, ihre steuerliche Situation zu optimieren. Denn auch wenn die Grundrente automatisch geprüft wird, gibt es zahlreiche steuerliche Freibeträge und Vergünstigungen, die in einer Steuererklärung berücksichtigt werden können.
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