Der Kinderfreibetrag ist in §32 des Einkommensteuergesetzes (EstG) geregelt. Nach dieser Vorschrift erhalten Eltern für jedes Kind einen Freibetrag von 9.000 Euro pro Jahr bei der Einkommenssteuer. Wenn beide Elternteile zusammen veranlagt werden, kann der Freibetrag auf bis zu 18.000 Euro pro Jahr und Kind erhöht werden. Der Kinderfreibetrag dient dazu, die Steuerbelastung für Familien zu verringern und ihnen mehr finanziellen Spielraum zu geben.

U.R.

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Schön das du hier vorbei schaust zu dem Thema Kinderfreibetrag :

Gestellte Fragen

Als Kinderfreibetragsberechtigte gelten in Deutschland Eltern, die ein Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EstG) betreuen und unterhalten. Dazu gehören auch Stiefeltern, Adoptiveltern und Pflegeeltern.

Um den Kinderfreibetrag zu erhalten, muss das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder für Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben. Außerdem muss das Kind im Inland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat steuerlich unbeschränkt haftend sein.

 

Der Kinderfreibetrag beträgt pro Kind und Jahr 9.000 Euro. Wenn beide Elternteile zusammen veranlagt werden, kann der Freibetrag auf bis zu 18.000 Euro pro Jahr und Kind erhöht werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Kinderfreibetrag keine pauschale Summe ist, sondern sich an der Höhe des Einkommens orientiert. Dies bedeutet, dass der Freibetrag umso höher ist, je höher das zu versteuernde Einkommen ist. Daher kann es in bestimmten Fällen auch vorkommen, dass der Kinderfreibetrag aufgrund eines zu hohen Einkommens geringer ausfällt oder sogar ganz entfällt.

 
 

Ja, Sie können den Kinderfreibetrag auch bei einem Ehepartner in Anspruch nehmen, der kein eigenes Einkommen hat. Hierbei müssen Sie jedoch sicherstellen, dass Sie gemeinsam veranlagt werden. Dann können Sie den Kinderfreibetrag aufteilen und beide Partner können einen Teil des Freibetrags geltend machen. Hierbei gilt jedoch, dass der Gesamtbetrag des Kinderfreibetrags pro Kind und Jahr bei 18.000 Euro begrenzt ist.

Es empfiehlt sich, den Kinderfreibetrag bereits bei der Erstellung der Lohn- oder Gehaltsabrechnungen berücksichtigen zu lassen, um eine zu hohe Lohnsteuer zu vermeiden. Außerdem ist es wichtig, dass Sie für jedes Kind, für das Sie den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen möchten, eine separate Anlage Kind ausfüllen und alle notwendigen Nachweise beifügen, um Probleme bei der Bearbeitung der Steuererklärung zu vermeiden.

 

Um den Kinderfreibetrag geltend zu machen, müssen Sie in der Regel folgende Dokumente bereithalten:

  1. Geburtsurkunde des Kindes: Hiermit belegen Sie, dass das Kind tatsächlich Ihnen oder Ihrem Ehepartner angehört.

  2. Unterhaltszahlungen: Sollten Sie Unterhalt für das Kind zahlen, müssen Sie diese Nachweise bereithalten.

  3. Kindergeldbescheide: Hiermit belegen Sie, dass Sie Kindergeld für das Kind erhalten.

  4. Krankenversicherung: Nachweise über die Krankenversicherung des Kindes müssen Sie bereithalten.

  5. Steuererklärung des Vorjahres: Hiermit können Sie belegen, dass Sie bereits im Vorjahr den Kinderfreibetrag geltend gemacht haben.

Es empfiehlt sich, alle notwendigen Unterlagen bereits bei der Erstellung der Lohn- oder Gehaltsabrechnungen bereitzuhalten, um Probleme bei der Bearbeitung der Steuererklärung zu vermeiden.

Bei Trennung oder Scheidung ändern sich die Freibeträge für den Kinderfreibetrag normalerweise. Dies hängt davon ab, wer das Sorgerecht für das Kind hat und wer für das Kind aufkommt.

Wenn beide Elternteile das Sorgerecht für das Kind haben und beide Elternteile ein Einkommen haben, kann jeder Elternteil den Kinderfreibetrag geltend machen. In diesem Fall muss jedoch vereinbart werden, wer den Kinderfreibetrag tatsächlich in Anspruch nimmt.

Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat und für das Kind aufkommt, kann nur dieser Elternteil den Kinderfreibetrag geltend machen.

Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Freibeträge bei Trennung oder Scheidung ändern können und dass es in diesen Fällen ratsam ist, einen Steuerberater oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden und dass die Freibeträge korrekt berechnet werden.

Wenn Sie den Kinderfreibetrag zu hoch angesetzt haben, müssen Sie möglicherweise eine Nachzahlung leisten. Dies kann passieren, wenn beispielsweise bei einer Überprüfung Ihrer Steuererklärung durch das Finanzamt festgestellt wird, dass Sie den Kinderfreibetrag falsch berechnet haben.

In einigen Fällen kann auch ein Strafzuschlag oder eine Geldstrafe verhängt werden, wenn Sie absichtlich falsche Angaben gemacht haben.

Es ist daher wichtig, dass Sie sicherstellen, dass alle Angaben in Ihrer Steuererklärung korrekt sind, insbesondere bei der Berechnung des Kinderfreibetrags. Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie den Kinderfreibetrag berechnen sollen, ist es ratsam, einen Steuerberater oder einen Anwalt um Rat zu fragen.

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